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VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
AsylG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 8 S. 1 Alt. 2; AsylG § 4 Abs. 2; BtMG § 29a
Asylrecht, Herkunftsland: Arabische, Republik Syrien, Widerruf der Flüchtlingseigenschaft, keine Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen, Gefahr für die Allgemeinheit - rewis.io
- milo.bamf.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821
Dies ist gemäß § 3 Abs. 4 AsylG unter anderem dann der Fall, wenn das Bundesamt nach § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG von der Anwendung des § 60 Abs. 1 AufenthG absieht, weil von dem Ausländer nachträglich eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht (vgl. BVerwG, U.v. 1.11.2005 - 1 C 21/04 - juris Rn. 31 f.;… zur Vereinbarkeit der Regelung mit dem Unionsrecht vgl. OVG RhPf, B.v. 28.4.2020 - 6 A 10318/20 - juris Rn. 10). - BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00
Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz; …
Auszug aus VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821
Vielmehr bedarf es - nicht zuletzt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) - in jedem Fall einer individuellen Prognose der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 - juris). - BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09
Zulässigkeit einer Revision bei einer vermeintlichen Divergenz und …
Auszug aus VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821
Bei dieser Prognose sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, so insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, aber auch die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und die Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.2009 - 10 B 17.09 - juris Rn. 4;… VGH BW, U.v. 29.1.2015 - A 9 S 314/12 - juris Rn. 46).
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2015 - A 9 S 314/12
Ausschluss von der Flüchtlingsanerkennung wegen Beteiligung an Zuwiderhandlungen …
Auszug aus VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821
Bei dieser Prognose sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, so insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung und das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, aber auch die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und die Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (…vgl. BVerwG, B.v. 12.10.2009 - 10 B 17.09 - juris Rn. 4; VGH BW, U.v. 29.1.2015 - A 9 S 314/12 - juris Rn. 46). - BVerwG, 21.05.1986 - 1 B 74.86
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821
Dabei können im Rahmen der auf Gefahrenabwehr gerichteten verwaltungsrechtlichen Prognoseentscheidung nicht nur rechtskräftige Verurteilungen, sondern auch Ermittlungsergebnisse eingestellter Strafverfahren, Ermittlungsverfahren und noch nicht rechtskräftige strafrechtliche Entscheidungen in der Prognoseentscheidung mitberücksichtigt werden (vgl. BVerwG, B.v. 21.5.1986 - 1 B 74/86; VG Trier, U.v. 6.10.2020 - 1 K 25/20.TR). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2020 - 6 A 10318/20
Ausschluss eines Abschiebungsverbots wegen Gefahr für die Allgemeinheit auf Grund …
Auszug aus VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821
Dies ist gemäß § 3 Abs. 4 AsylG unter anderem dann der Fall, wenn das Bundesamt nach § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG von der Anwendung des § 60 Abs. 1 AufenthG absieht, weil von dem Ausländer nachträglich eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht (…vgl. BVerwG, U.v. 1.11.2005 - 1 C 21/04 - juris Rn. 31 f.; zur Vereinbarkeit der Regelung mit dem Unionsrecht vgl. OVG RhPf, B.v. 28.4.2020 - 6 A 10318/20 - juris Rn. 10). - VG Trier, 06.10.2020 - 1 K 25/20
Widerruf des Flüchtlingsstatus wegen vielfacher Straftaten
Auszug aus VG München, 11.12.2023 - M 22 K 22.30821
Dabei können im Rahmen der auf Gefahrenabwehr gerichteten verwaltungsrechtlichen Prognoseentscheidung nicht nur rechtskräftige Verurteilungen, sondern auch Ermittlungsergebnisse eingestellter Strafverfahren, Ermittlungsverfahren und noch nicht rechtskräftige strafrechtliche Entscheidungen in der Prognoseentscheidung mitberücksichtigt werden (vgl. BVerwG, B.v. 21.5.1986 - 1 B 74/86; VG Trier, U.v. 6.10.2020 - 1 K 25/20.TR).